Seit dem 26.01.2022 wird die Tragepflicht einer Maske im ÖPNV sowie im Einzelhandel insoweit verschärft, dass Kundinnen und Kunden ab Vollendung des 14. Lebensjahres bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen, eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards tragen müssen, sofern keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen (Attest Arzt).
Einfache OP-Masken (medizinische Masken) sind nur für Fahrgäste ab 6 Jahren erlaubt.
Für das Kontroll- und Servicepersonal mit Kundenkontakt gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Bitte befolgen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Regelung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.